Wer einen Umzug plant, hat sicher viel Stress und eine ganze Menge zu tun. Ist der Umzug an sich gelaufen, heißt es noch lange nicht ausruhen. Denn die Aufgaben, die nach dem Umzug anstehen, dürfen auch nicht auf die lange Bank geschoben werden oder anders gesagt, es müssen hier vielleicht bestimmte Fristen gewahrt werden.
Zunächst sollten aber die Wohnung und der Hausflur gereinigt werden, zur Reinigung gehört auch das Auswaschen der Schränke und das Auspacken und Spülen des eingewickelten Geschirrs. Wer beispielsweise mit einem Umzugsunternehmen umgezogen ist, muss eventuelle Schäden sofort beim Unternehmer geltend machen. Dabei gilt der Grundsatz, offensichtliche Schäden sollten noch während des Umzugs bemängelt werden, versteckte Schäden sollten mit einer Frist von sechs Monaten nachgemeldet werden. Die offensichtlichen Mängel sollte man sich gleich auf den Auftrag von dem Kolonnenführer der Umzugsfirma bescheinigen lassen, die versteckten Schäden, sollten schriftlich mit eventueller Fotodokumentation an das Umzugsunternehmen geschickt werden, die Umzugsunternehmen sind gegen solche Schäden versichert. Auch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt ist möglichst sofort vorzunehmen.
Dafür gilt eine Frist von sieben Werktagen, bei dieser Gelegenheit sollte auch der Kfz-Schein umgeschrieben werden. Während die normale Ummeldung für die Familie kostenlos ist, kostet das Umschreiben des Fahrzeugscheins Gebühren, die sofort zu entrichten sind.
Auch bei der Post sollte ein Nachsendeauftrag geschaltet werden, dieser war früher kostenlos und gehörte zum Service der Post, heute werden dafür ebenfalls Kostenbeiträge erhoben. Schon im Vorfeld des Umzugs sollte man sich um Telefon und Internet bemüht haben, damit man nicht eine zu lange Zeit ohne Telefon ist. Wer Leistungen der öffentlichen Hand erhält, muss sich auch bei diesen Behörden anmelden. Insbesondere dann, wenn die Stadt und damit die Zuständigkeit gewechselt hat. Wenn ältere Kinder der Wehrüberwachung unterliegen, muss auch das zuständige Kreiswehrersatzamt über den Umzug informiert werden. Auch Freunde und Verwandte sollte man, wenn dies nicht bereits im Vorfeld geschehen ist, über den Umzug informieren und als bald die neue Anschrift und geänderte Kontaktdaten mitteilen.
Wenn mit dem Umzug auch neue Möbel angeschafft werden müssen, sind diese natürlich rasch aufzubauen. Damit es in der neuen Umgebung schnell wohnlich aussieht, sollte auch die Dekoration der neuen vier Wände möglichst schnell realisiert werden. Eventuell sind neue Gardinen oder Sonnenschutzrollos anzuschaffen und anzubringen. Wenn die wichtigsten Arbeiten erledigt sind, sollte man etwas tun, was der Höflichkeit entspricht, man sollte sich und seine Familie als neuer Mieter, sich zumindest den nächsten Nachbarn vorstellen. Man sagt, die Einrichtung einer neuen Wohnung ist nie ganz abgeschlossen, wenn aber die Arbeiten rund um die Einrichtung soweit abgeschlossen sind, darf die Einweihungsparty dann auch gerne stattfinden. Denn man möchte doch Freunden und Bekannten das neue Heim gerne zeigen. Bei dieser Gelegenheit kann man sich auch bei den Mithelfern für ihren Einsatz bedanken.
(Bild: © Maret Hosemann / PIXELIO )